10 U 4/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-06-12, 10 U 4/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 U 4/12 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-12
Aktenzeichen: 10 U 4/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0612.10U4.12.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 10. Zivilsen
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12. Dezember 2011 verkündete Schlussurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen ‑ teilweise abgeändert.
Der Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin 48.225,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.09.2009 sowie weiteren 832,88 € außergerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Klägerin zu 3/10 und der Beklagte zu 7/10.
Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei zuvor Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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