11 U 158/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-06-14, 11 U 158/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-06-14, 11 U 158/12
11 U 158/12Obergericht14.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 158/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-14
Aktenzeichen: 11 U 158/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0614.11U158.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 03.07.2012 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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