Oberlandesgericht Hamm, 2013-06-14, 11 U 89/11

11 U 89/11Obergericht14.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 89/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-14

Aktenzeichen: 11 U 89/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0614.11U89.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 17.04.2013 wird aufrechterhalten.

Die Kläger haben die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger zu 2) darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten aus diesem

Urteil und dem Versäumnisurteil des Senats vom 17.04.2013 durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils und des

Versäumnisurteils des Senats vom 17.04.2013 zu vollstreckenden Betrages

abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe

von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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