31 U 49/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-06-17, 31 U 49/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 49/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-17
Aktenzeichen: 31 U 49/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0617.31U49.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 114. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 05.02.2013 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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