10 U 6/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-06-18, 10 U 6/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-06-18, 10 U 6/13
10 U 6/13Obergericht18.06.2013
Regest
Die Auslegung eines sog. Altvertrages kann im Einzelfall ergeben, dass nach Pachtende auch eine Übertragung der dem Pächter im Zuge der GAP-Reform zugewiesenen Zahlungsansprüche auf den Verpächter nicht vereinbart ist und deshalb nicht verlangt werden kann.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 U 6/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-18
Aktenzeichen: 10 U 6/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0618.10U6.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm – Senat für Landwirtschaftssachen -
Normen: BGB § 596
Leitsätze
Die Auslegung eines sog. Altvertrages kann im Einzelfall ergeben, dass nach Pachtende auch eine Übertragung der dem Pächter im Zuge der GAP-Reform zugewiesenen Zahlungsansprüche auf den Verpächter nicht vereinbart ist und deshalb nicht verlangt werden kann.
Tenor
Die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Steinfurt vom 06.12.2012 werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 95% und der Beklagte 5%.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.