Oberlandesgericht Hamm, 2013-06-18, 10 U 6/13

10 U 6/13Obergericht18.06.2013

Regest

Die Auslegung eines sog. Altvertrages kann im Einzelfall ergeben, dass nach Pachtende auch eine Übertragung der dem Pächter im Zuge der GAP-Reform zugewiesenen Zahlungsansprüche auf den Verpächter nicht vereinbart ist und deshalb nicht verlangt werden kann.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 U 6/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-18

Aktenzeichen: 10 U 6/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0618.10U6.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm – Senat für Landwirtschaftssachen -

Normen: BGB § 596

Leitsätze

Die Auslegung eines sog. Altvertrages kann im Einzelfall ergeben, dass nach Pachtende auch eine Übertragung der dem Pächter im Zuge der GAP-Reform zugewiesenen Zahlungsansprüche auf den Verpächter nicht vereinbart ist und deshalb nicht verlangt werden kann.

Tenor

Die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Steinfurt vom 06.12.2012 werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 95% und der Beklagte 5%.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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