8 U 125/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-06-24, 8 U 125/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 125/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-24
Aktenzeichen: 8 U 125/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0624.8U125.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 6. September 2012 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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