4 UF 4/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-04, 4 UF 4/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-04, 4 UF 4/13
4 UF 4/13Obergericht04.07.2013
Regest
Die Anwendung deutschen oder kosovarischen Rechts kann dahinstehen, wenn die Ehe nach beiden Rechtsordnungen geschieden werden kann, weil die Scheidungsvoraussetzungen gegeben sind.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 4/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-04
Aktenzeichen: 4 UF 4/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0704.4UF4.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Normen: Art. 14, 17 EGBGB, Art. 35 IPR-Gesetz Kosovo
Leitsätze
Die Anwendung deutschen oder kosovarischen Rechts kann dahinstehen, wenn die Ehe nach beiden Rechtsordnungen geschieden werden kann, weil die Scheidungsvoraussetzungen gegeben sind.
Tenor
Die am 28.3.2007 vor der provisorischen Verwaltungsmission in Kosovo (UNMIK) der Gemeinde Viti zu Heiratsregister Nr. ###/2007 geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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