Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-04, 4 Ws 213/13

4 Ws 213/13Obergericht04.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 213/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-07-04

Aktenzeichen: 4 Ws 213/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0704.4WS213.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Die in dem angefochtenen Beschluss unter Ziffer 5) erteilte Weisung einer polizeilichen Meldepflicht wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Landeskasse zur Last, welche auch die notwendigen Auslagen des Verurteilten im Beschwerdeverfahren zu tragen hat.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.