4 Ws 213/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-04, 4 Ws 213/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-04, 4 Ws 213/13
4 Ws 213/13Obergericht04.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 213/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-04
Aktenzeichen: 4 Ws 213/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0704.4WS213.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Die in dem angefochtenen Beschluss unter Ziffer 5) erteilte Weisung einer polizeilichen Meldepflicht wird aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Landeskasse zur Last, welche auch die notwendigen Auslagen des Verurteilten im Beschwerdeverfahren zu tragen hat.
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