Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-15, 22 W 37/13

22 W 37/13Obergericht15.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 22 W 37/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-07-15

Aktenzeichen: 22 W 37/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0715.22W37.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 13.06.2013 wird der Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 21.05.2013 aufgehoben.

Auf das Gesuch der Antragsgegnerin wird die ergänzende Begutachtung der Frage, welche üblichen technischen Anforderungen hinsichtlich der Abdichtung des Kellers des Gebäudes gegen eindringende Feuchtigkeit im Zeitpunkt der Errichtung des Kellers einzuhalten waren, durch den Sachverständigen Dipl.-Ing. I angeordnet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.