Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-19, 27 W 57/13

27 W 57/13Obergericht19.07.2013

Regest

Keine Irreführung nach § 18 Abs. 2 HGB bei einem Ortszusatz "Osnabrück" in der Handelsfirma einer GmbH & Co. KG.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 W 57/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-07-19

Aktenzeichen: 27 W 57/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0719.27W57.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: HGB § 18 Abs. 2

Leitsätze

Keine Irreführung nach § 18 Abs. 2 HGB bei einem Ortszusatz "Osnabrück" in der Handelsfirma einer GmbH & Co. KG.

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten vom 18.04.2013 wird der Beschluss des Amtsgerichts Steinfurt vom 21.03.2013 aufgehoben.

Das Registergericht wird angewiesen, die angemeldete Eintragung antragsgemäß vorzunehmen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.

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