27 W 57/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-19, 27 W 57/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-19, 27 W 57/13
27 W 57/13Obergericht19.07.2013
Regest
Keine Irreführung nach § 18 Abs. 2 HGB bei einem Ortszusatz "Osnabrück" in der Handelsfirma einer GmbH & Co. KG.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 W 57/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-19
Aktenzeichen: 27 W 57/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0719.27W57.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: HGB § 18 Abs. 2
Leitsätze
Keine Irreführung nach § 18 Abs. 2 HGB bei einem Ortszusatz "Osnabrück" in der Handelsfirma einer GmbH & Co. KG.
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten vom 18.04.2013 wird der Beschluss des Amtsgerichts Steinfurt vom 21.03.2013 aufgehoben.
Das Registergericht wird angewiesen, die angemeldete Eintragung antragsgemäß vorzunehmen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
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