Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-31, 15 W 259/12

15 W 259/12Obergericht31.07.2013

Regest

Zu den Voraussetzungen, unter denen die Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit für die Eintragung im Grundbuch hinreichend bestimmt ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 259/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-07-31

Aktenzeichen: 15 W 259/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0731.15W259.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB § 1023 Abs. 1 S. 2

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen, unter denen die Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit für die Eintragung im Grundbuch hinreichend bestimmt ist.

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.

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