15 W 259/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-31, 15 W 259/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-31, 15 W 259/12
15 W 259/12Obergericht31.07.2013
Regest
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit für die Eintragung im Grundbuch hinreichend bestimmt ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 259/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-31
Aktenzeichen: 15 W 259/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0731.15W259.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 1023 Abs. 1 S. 2
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit für die Eintragung im Grundbuch hinreichend bestimmt ist.
Tenor
Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.
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