3 U 71/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-08-07, 3 U 71/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-08-07, 3 U 71/13
3 U 71/13Obergericht07.08.2013
Regest
Das öffentliche Informationsinteresse kann eine identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung durch auf YouTube hochgeladene Videos rechtfertigen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 71/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-08-07
Aktenzeichen: 3 U 71/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0807.3U71.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Normen: Art. 1, 2 I GG, §§ 12, 823, 1004 BGB, 193 StGB, 22, 23 KUG
Leitsätze
Das öffentliche Informationsinteresse kann eine identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung durch auf YouTube hochgeladene Videos rechtfertigen.
Tenor
Der Senat weist nach Vorberatung darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers durch einstimmigen Senatsbeschluss gemäß § 522 Abs.2 S.1 ZPO zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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