Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-02, 8 U 44/12

8 U 44/12Obergericht02.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 44/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-02

Aktenzeichen: 8 U 44/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0902.8U44.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. Februar 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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