8 U 4/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-04, 8 U 4/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 4/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-04
Aktenzeichen: 8 U 4/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0904.8U4.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 06. Dezember 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung aus diesem und dem angefochtenen Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
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