28 U 59/10•Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-10, 28 U 59/10
Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-10, 28 U 59/10
28 U 59/10Obergericht10.09.2013
Regest
Zu den Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs aus Treu und Glauben
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 59/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-10
Aktenzeichen: 28 U 59/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0910.28U59.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs aus Treu und Glauben
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 04.03.2010 verkündete Teilurteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das vorgenannte Teilurteil abgeändert:
Die Klage zu Ziffer 4. wird abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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