3 Ws 259/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-10, 3 Ws 259/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-10, 3 Ws 259/13
3 Ws 259/13Obergericht10.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 259/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-10
Aktenzeichen: 3 Ws 259/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0910.3WS259.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Der Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 28.06.2013, in der Fassung des Beschlusses des Landgerichts Bielefeld vom 18.07.2013, wird auf-gehoben, soweit dort die Beschlagnahme der Ausgabe Nr. 01/2010 der Zeitschrift „X“ einschließlich der zu deren Herstellung gebrauchten oder bestimmten Vorrichtungen angeordnet wird.
Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer.
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