12 U 51/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-18, 12 U 51/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 U 51/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-18
Aktenzeichen: 12 U 51/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0918.12U51.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.03.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
II.
Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Beklagte.
III.
Die angefochtene Entscheidung wird ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.
IV.
Der Streitwert der Berufung wird auf 210.000,00 € festgesetzt.
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