12 U 103/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-20, 12 U 103/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-20, 12 U 103/12
12 U 103/12Obergericht20.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 U 103/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-20
Aktenzeichen: 12 U 103/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0920.12U103.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29.05.2012 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg teilweise abgeändert, und zwar insofern, als der Zinszeitpunkt mit dem 08.08.2011 beginnt.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte, einschließlich der Kosten der Streithelferin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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