3 U 71/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-23, 3 U 71/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-23, 3 U 71/13
3 U 71/13Obergericht23.09.2013
Regest
Das öffentliche Informationsinteresse kann eine identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung durch auf YouTube hochgeladene Videos rechtfertigen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 71/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-23
Aktenzeichen: 3 U 71/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0923.3U71.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Normen: Art. 1, 2 I GG, §§ 12, 823, 1004 BGB; 193 StGB, 22, 23 KUG
Leitsätze
Das öffentliche Informationsinteresse kann eine identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung durch auf YouTube hochgeladene Videos rechtfertigen.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 04.04.2013 verkündete Urteil der
8. Zivilkammer des Landgerichts Münster durch einstimmigen Senatsbeschluss nach § 522 II 1
ZPO wird zurückgewiesen.
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