Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-24, 34 U 119/12

34 U 119/12Obergericht24.09.2013

Regest

Zu Schadensersatzansprüchen geschädigter Kapitalanleger wegen einer fehlgeschlagenen Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds (ACI Dubai Tower V. Fonds) gegen die als Treuhänderin und Gründungsgesellschafter fungierenden, prospektverantwortlichen Firmen und ihre Geschäftsführer.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 34 U 119/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-24

Aktenzeichen: 34 U 119/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0924.34U119.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Normen: §§ 280 Abs. 1, 241 Abs.2; 311 Abs. 2, 823, 826 BGB; 263, 264a StGB

Leitsätze

Zu Schadensersatzansprüchen geschädigter Kapitalanleger wegen einer fehlgeschlagenen Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds (ACI Dubai Tower V. Fonds) gegen die als Treuhänderin und Gründungsgesellschafter fungierenden, prospektverantwortlichen Firmen und ihre Geschäftsführer.

Tenor

Die Nebenintervenienten zu 1. und 2. werden zugelassen.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 02.05.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund - 8 O 69/11 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervenienten zu 1. und 2. trägt die Klägerin.

Das Urteil ist - wie auch das angefochtene Urteil nunmehr - vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Klägerin übersteigt 20.000,00 € nicht.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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