34 U 26/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-24, 34 U 26/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-24, 34 U 26/13
34 U 26/13Obergericht24.09.2013
Regest
Zu Schadensersatzansprüchen geschädigter Kapitalanleger wegen einer fehlgeschlagenen Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds (ACI Dubai Tower V. Fonds) gegen die als Treuhänderin und Gründungsgesellschafterin fungierende Firma und ihren Geschäftsführer.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 26/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-24
Aktenzeichen: 34 U 26/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0924.34U26.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Normen: §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2; 823, 826 BGB; 263, 264a StGB
Leitsätze
Zu Schadensersatzansprüchen geschädigter Kapitalanleger wegen einer fehlgeschlagenen Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds (ACI Dubai Tower V. Fonds) gegen die als Treuhänderin und Gründungsgesellschafterin fungierende Firma und ihren Geschäftsführer.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 06.12.2012 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum– 3 O 274/12 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervenientin.
Das Urteil vom 06.12.2012 ist nunmehr ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer des Klägers überschreitet 20.000,-- Euro nicht.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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