27 W 72/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-25, 27 W 72/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-25, 27 W 72/13
27 W 72/13Obergericht25.09.2013
Regest
Zur Mitwirkung des Notars bei der Einreichung der Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 2 GmbHG.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 W 72/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-25
Aktenzeichen: 27 W 72/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0925.27W72.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: HRB 39288
Leitsätze
Zur Mitwirkung des Notars bei der Einreichung der Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 2 GmbHG.
Tenor
Auf die Beschwerde wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Bielefeld - Registergericht - vom 21.05.2013 aufgehoben.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
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