2 WF 176/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-26, 2 WF 176/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-26, 2 WF 176/13
2 WF 176/13Obergericht26.09.2013
Regest
Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Antragstellerseite möglich, wenn das Einkommen des Antragsgegners aus selbständiger Tätigkeit geschätzt werden muss.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 176/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-26
Aktenzeichen: 2 WF 176/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0926.2WF176.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Normen: § 78 Abs. 2 FamFG
Leitsätze
Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Antragstellerseite möglich, wenn das Einkommen des Antragsgegners aus selbständiger Tätigkeit geschätzt werden muss.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der am 16.07.2013 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dorsten teilweise abgeändert.
Der Antragstellerin wird zu den Bedingungen der bisherigen Verfahrenskostenhilfebewilligung Rechtsanwalt I aus Dorsten beigeordnet.
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