Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-26, 2 WF 176/13

2 WF 176/13Obergericht26.09.2013

Regest

Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Antragstellerseite möglich, wenn das Einkommen des Antragsgegners aus selbständiger Tätigkeit geschätzt werden muss.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 176/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-09-26

Aktenzeichen: 2 WF 176/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0926.2WF176.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Normen: § 78 Abs. 2 FamFG

Leitsätze

Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Antragstellerseite möglich, wenn das Einkommen des Antragsgegners aus selbständiger Tätigkeit geschätzt werden muss.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der am 16.07.2013 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dorsten teilweise abgeändert.

Der Antragstellerin wird zu den Bedingungen der bisherigen Verfahrenskostenhilfebewilligung Rechtsanwalt I aus Dorsten beigeordnet.

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