Oberlandesgericht Hamm, 2013-10-07, 3 U 109/11

3 U 109/11Obergericht07.10.2013

Regest

Eine 40jährige Patientin, die nach operativer Entfernung ihrer Gebärmutter eine Infektion erleidet und sich weiteren Unterleibsoperationen unterziehen muss, kann wegen des ersten operativen Eingriffs kein Schadensersatz verlangen, weil weder Behandlungs- noch Aufklärungsfehler bewiesen sind.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 109/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-07

Aktenzeichen: 3 U 109/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1007.3U109.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Normen: § 823 BGB

Leitsätze

Eine 40jährige Patientin, die nach operativer Entfernung ihrer Gebärmutter eine Infektion erleidet und sich weiteren Unterleibsoperationen unterziehen muss, kann wegen des ersten operativen Eingriffs kein Schadensersatz verlangen, weil weder Behandlungs- noch Aufklärungsfehler bewiesen sind.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.03.2011 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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