20 U 81/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-10-09, 20 U 81/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 81/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-09
Aktenzeichen: 20 U 81/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1009.20U81.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.03.2013 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg, Az. I-4 O 192/12, unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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