Oberlandesgericht Hamm, 2013-10-17, 15 W 237/12

15 W 237/12Obergericht17.10.2013

Regest

Zur Geschäftswertberechnung eines Ehevertrages nach § 39 KostO.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 237/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-10-17

Aktenzeichen: 15 W 237/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1017.15W237.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: KostO § 30 Abs. 1; KostO § 39 Abs. 3

Leitsätze

Zur Geschäftswertberechnung eines Ehevertrages nach § 39 KostO.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Der Antrag des Beteiligten zu 1) auf gerichtliche Entscheidung vom 06.03.2012 wird zurückgewiesen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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