15 W 237/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-10-17, 15 W 237/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-10-17, 15 W 237/12
15 W 237/12Obergericht17.10.2013
Regest
Zur Geschäftswertberechnung eines Ehevertrages nach § 39 KostO.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 237/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-10-17
Aktenzeichen: 15 W 237/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1017.15W237.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: KostO § 30 Abs. 1; KostO § 39 Abs. 3
Leitsätze
Zur Geschäftswertberechnung eines Ehevertrages nach § 39 KostO.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Der Antrag des Beteiligten zu 1) auf gerichtliche Entscheidung vom 06.03.2012 wird zurückgewiesen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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