Oberlandesgericht Hamm, 2013-10-17, 15 W 439/12

15 W 439/12Obergericht17.10.2013

Regest

Zur Zulässigkeit der Anmeldung eines Prädendenten im Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefes.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 439/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-10-17

Aktenzeichen: 15 W 439/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1017.15W439.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: FamFG § 468 Nr. 1; FamFG § 477

Leitsätze

Zur Zulässigkeit der Anmeldung eines Prädendenten im Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefes.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 2).

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 150.000,- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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