1 Vollz (Ws) 432/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-10-17, 1 Vollz (Ws) 432/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-10-17, 1 Vollz (Ws) 432/13
1 Vollz (Ws) 432/13Obergericht17.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 432/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-10-17
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 432/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1017.1VOLLZ.WS432.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.
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