9 U 16/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-10-18, 9 U 16/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 16/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-10-18
Aktenzeichen: 9 U 16/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1018.9U16.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
beabsichtigt der Senat, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmig gefassten Beschluss zurückzuweisen, da sie nach einstimmiger Ansicht im Senat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist, der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und eine Entscheidung des Berufungsgerichts auch nicht der Fortbildung des Rechts oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung dient.
Der Klägerin wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen gegeben.
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