26 U 12/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-10-29, 26 U 12/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-10-29, 26 U 12/13
26 U 12/13Obergericht29.10.2013
Regest
Wenn bei einem Notstopp auf der Autobahn kein Warndreieck aufgestellt wird, kann dies Versäumnis im Falle eines Unfalls eine 50% Mithaftung begründen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 12/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-29
Aktenzeichen: 26 U 12/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1029.26U12.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Normen: §§: 7, 17, 18 StVG, 823 BGB, 15, 18 StVO
Leitsätze
Wenn bei einem Notstopp auf der Autobahn kein Warndreieck aufgestellt wird, kann dies Versäumnis im Falle eines Unfalls eine 50% Mithaftung begründen.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 7. Dezember 2012 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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