28 U 219/11•Oberlandesgericht Hamm, 2013-10-31, 28 U 219/11
Oberlandesgericht Hamm, 2013-10-31, 28 U 219/11
28 U 219/11Obergericht31.10.2013
Regest
Zu den Voraussetzungen, unter denen der Käufer eines gewerblich genutzten Fahrzeugs einen Verdienstausfallschaden geltend machen kann, wenn sich das Fahrzeug zur Behebung von Mängeln in der Werkstatt befindet.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 219/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-31
Aktenzeichen: 28 U 219/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1031.28U219.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Normen: BGB § 434; BGB § 437 Nr. 3; BGB § 280 Abs. 1
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen, unter denen der Käufer eines gewerblich genutzten Fahrzeugs einen Verdienstausfallschaden geltend machen kann, wenn sich das Fahrzeug zur Behebung von Mängeln in der Werkstatt befindet.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Oktober 2011 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.