Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-04, 11 U 38/13

11 U 38/13Obergericht04.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 38/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-11-04

Aktenzeichen: 11 U 38/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1104.11U38.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

I. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 25.02.2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

II. Der Klägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses, zu dem Hinweis Stellung zu nehmen oder mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.

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