2 U 94/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-04, 2 U 94/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-04, 2 U 94/13
2 U 94/13Obergericht04.11.2013
Regest
Eine wegen eines Fehlers bei der Mindestpreisangabe abgebrochene Ebay-Auktion bewirkt auch bei einem vorhandenen Gebot keinen Vertragsschluss, weil das Angebot nach den Ebay-Bedingungen zurückgezogen werden konnte.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 U 94/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-04
Aktenzeichen: 2 U 94/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1104.2U94.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Normen: § 433 BGB
Leitsätze
Eine wegen eines Fehlers bei der Mindestpreisangabe abgebrochene Ebay-Auktion bewirkt auch bei einem vorhandenen Gebot keinen Vertragsschluss, weil das Angebot nach den Ebay-Bedingungen zurückgezogen werden konnte.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 25.04.2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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