Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-04, 2 U 94/13

2 U 94/13Obergericht04.11.2013

Regest

Eine wegen eines Fehlers bei der Mindestpreisangabe abgebrochene Ebay-Auktion bewirkt auch bei einem vorhandenen Gebot keinen Vertragsschluss, weil das Angebot nach den Ebay-Bedingungen zurückgezogen werden konnte.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 U 94/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-04

Aktenzeichen: 2 U 94/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1104.2U94.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Normen: § 433 BGB

Leitsätze

Eine wegen eines Fehlers bei der Mindestpreisangabe abgebrochene Ebay-Auktion bewirkt auch bei einem vorhandenen Gebot keinen Vertragsschluss, weil das Angebot nach den Ebay-Bedingungen zurückgezogen werden konnte.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25.04.2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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