15 W 17/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-05, 15 W 17/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-05, 15 W 17/13
15 W 17/13Obergericht05.11.2013
Regest
Zu den Rechtsfolgen des einseitigen Widerrufs der Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 17/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-05
Aktenzeichen: 15 W 17/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1105.15W17.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 2270 Abs. 1, BGB § 2271 Abs. 2
Leitsätze
Zu den Rechtsfolgen des einseitigen Widerrufs der Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament
Tenor
Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Der Geschäftswert wird auf 43.750,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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