Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-08, 26 U 51/13

26 U 51/13Obergericht08.11.2013

Regest

Ein Zahnarzt, den ein Patient mit Zahnbeschwerden im Oberkieferfrontbereich aufsucht, handelt grob fehlerhaft, wenn er den Patienten zur Befunderhebung nur röntgt und eine Vitalitäts- und Perkussionsprüfung der schmerzenden Zähne versäumt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 51/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-08

Aktenzeichen: 26 U 51/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1108.26U51.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Normen: §§ 280, 823, 253 BGB

Leitsätze

Ein Zahnarzt, den ein Patient mit Zahnbeschwerden im Oberkieferfrontbereich aufsucht, handelt grob fehlerhaft, wenn er den Patienten zur Befunderhebung nur röntgt und eine Vitalitäts- und Perkussionsprüfung der schmerzenden Zähne versäumt.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 30. Januar 2013 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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