26 U 51/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-08, 26 U 51/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-08, 26 U 51/13
26 U 51/13Obergericht08.11.2013
Regest
Ein Zahnarzt, den ein Patient mit Zahnbeschwerden im Oberkieferfrontbereich aufsucht, handelt grob fehlerhaft, wenn er den Patienten zur Befunderhebung nur röntgt und eine Vitalitäts- und Perkussionsprüfung der schmerzenden Zähne versäumt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 51/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-08
Aktenzeichen: 26 U 51/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1108.26U51.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Normen: §§ 280, 823, 253 BGB
Leitsätze
Ein Zahnarzt, den ein Patient mit Zahnbeschwerden im Oberkieferfrontbereich aufsucht, handelt grob fehlerhaft, wenn er den Patienten zur Befunderhebung nur röntgt und eine Vitalitäts- und Perkussionsprüfung der schmerzenden Zähne versäumt.
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 30. Januar 2013 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Beklagten auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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