26 U 62/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-08, 26 U 62/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-08, 26 U 62/12
26 U 62/12Obergericht08.11.2013
Regest
Einem Patienten steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro zu, nachdem er sich im Krankenhaus mit MRSA-Keimen (multiresistenten Staphylokokken) infiziert hat, weil ein Krankenpflegeschüler beim Abmachen einer Infusionskanüle Hygienevorschriften verletzt hat.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 62/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-08
Aktenzeichen: 26 U 62/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1108.26U62.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Normen: §§ 823, 253 BGB
Leitsätze
Einem Patienten steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro zu, nachdem er sich im Krankenhaus mit MRSA-Keimen (multiresistenten Staphylokokken) infiziert hat, weil ein Krankenpflegeschüler beim Abmachen einer Infusionskanüle Hygienevorschriften verletzt hat.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 07. Februar 2012 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wie folgt abgeändert:
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.10.2010 zu zahlen;
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Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, allen materiellen und derzeit nicht vorhersehbaren weiteren immateriellen Schaden aus der Pflichtverletzung der Beklagten zu ersetzen, soweit der Anspruch nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen ist.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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