4 U 31/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-12, 4 U 31/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-12, 4 U 31/13
4 U 31/13Obergericht12.11.2013
Regest
Gutscheine von Kfz-Werkstätten für Folgeaufträge können bei der Reparatur eines Kaskoschadens mit Selbstbeteiligung des Kunden wettbewerbswidrig sein.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 31/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-12
Aktenzeichen: 4 U 31/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1112.4U31.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: § 3 Abs. 2 Nr. 1 UWG
Leitsätze
Gutscheine von Kfz-Werkstätten für Folgeaufträge können bei der Reparatur eines Kaskoschadens mit Selbstbeteiligung des Kunden wettbewerbswidrig sein.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. November 2012 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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