Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-14, 5 RVs 111/13

5 RVs 111/13Obergericht14.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 RVs 111/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-11-14

Aktenzeichen: 5 RVs 111/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1114.5RVS111.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Arnsberg zurückverwiesen (§ 354 Abs. 2 StPO).

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