Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-20, 8 WF 241/13

8 WF 241/13Obergericht20.11.2013

Regest

Auch im Verfahren gem. § 1674 BGB kann nach den Umständen des Einzelfalls eine Anwaltsbeiordnung gem. § 78 Abs. 2 FamFG geboten sein.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 WF 241/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-11-20

Aktenzeichen: 8 WF 241/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1120.8WF241.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Normen: §§ 1674 BGB, 78 Abs. 2 FamFG

Leitsätze

Auch im Verfahren gem. § 1674 BGB kann nach den Umständen des Einzelfalls eine Anwaltsbeiordnung gem. § 78 Abs. 2 FamFG geboten sein.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Der Kindesmutter wird Rechtsanwalt E aus Q beigeordnet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.