8 WF 241/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-20, 8 WF 241/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-20, 8 WF 241/13
8 WF 241/13Obergericht20.11.2013
Regest
Auch im Verfahren gem. § 1674 BGB kann nach den Umständen des Einzelfalls eine Anwaltsbeiordnung gem. § 78 Abs. 2 FamFG geboten sein.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 WF 241/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-20
Aktenzeichen: 8 WF 241/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1120.8WF241.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 1674 BGB, 78 Abs. 2 FamFG
Leitsätze
Auch im Verfahren gem. § 1674 BGB kann nach den Umständen des Einzelfalls eine Anwaltsbeiordnung gem. § 78 Abs. 2 FamFG geboten sein.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Der Kindesmutter wird Rechtsanwalt E aus Q beigeordnet.
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