5 Ws 438/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-21, 5 Ws 438/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-21, 5 Ws 438/13
5 Ws 438/13Obergericht21.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 Ws 438/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-21
Aktenzeichen: 5 Ws 438/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1121.5WS438.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt worden ist (Vergewaltigung in zwei Fällen; Ziff. 1 a der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Essen vom 15. August 2013) und soweit das Hauptverfahren im Übrigen vor dem Amtsgericht – Strafrichter – Gelsenkirchen-Buer eröffnet worden ist (Freiheitsberaubung und Körperverletzung; Ziff. 1 b und Ziff. 2 der vorgenannten Anklageschrift).
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Essen vom 15. August 2013 wird in vollem Umfang zur Hauptverhandlung zugelassen. Das Hauptverfahren wird insgesamt vor dem Landgericht – XVI. große Strafkammer – Essen eröffnet.
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