9 U 38/11•Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-22, 9 U 38/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 38/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-22
Aktenzeichen: 9 U 38/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1122.9U38.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.02.2011 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund (5 O 126/2009) wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und die des Revisionsverfahrens.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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