4 U 81/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-28, 4 U 81/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 81/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-28
Aktenzeichen: 4 U 81/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1128.4U81.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.04.2013 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000, EUR abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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