Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-29, 11 U 89/11

11 U 89/11Obergericht29.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 89/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-11-29

Aktenzeichen: 11 U 89/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1129.11U89.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Das am 14.06.2013 verkündete Urteil des Senats wird wie folgt berichtigt:

Auf Seite 8:

  • in der achtletzten Zeile wird das dort genannte Datum „28.11.2011“ geändert in „ 28.10.2011 “,

  • in der viertletzten Zeile wird das Wort „G“ ersetzt durch das Wort „ G “,

  • in der drittletzten Zeile wird das Wort „Sportwettvermittlerinnen“ ersetzt durch das Wort „ Sportwettvermittler “ und

  • in der zweitletzten Zeile wird das Datum „ 27.10.2010“ geändert in „ 27.10.2011 “.

Auf Seite 9 im letzten Absatz wird das Datum „ 28.08.2007“ geändert in „ 22.08.2007 “.

Auf Seite 17 im ersten Absatz wird das Datum „ 07.04.2007“ in Zeile 4 und in Zeile 7 jeweils geändert in „ 07.04.2006 “.

Auf Seite 19 im zweiten Absatz, Zeile 2 wird das dort genannte Datum „31.07.2007“ geändert in „ 31.12.2007 “.

Die weitergehenden Anträge der Klägerin werden zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

Der Beschluss ist unanfechtbar

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