11 U 89/11•Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-29, 11 U 89/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 89/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-29
Aktenzeichen: 11 U 89/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1129.11U89.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Das am 14.06.2013 verkündete Urteil des Senats wird wie folgt berichtigt:
Auf Seite 8:
-
in der achtletzten Zeile wird das dort genannte Datum „28.11.2011“ geändert in „ 28.10.2011 “,
-
in der viertletzten Zeile wird das Wort „G“ ersetzt durch das Wort „ G “,
-
in der drittletzten Zeile wird das Wort „Sportwettvermittlerinnen“ ersetzt durch das Wort „ Sportwettvermittler “ und
-
in der zweitletzten Zeile wird das Datum „ 27.10.2010“ geändert in „ 27.10.2011 “.
Auf Seite 9 im letzten Absatz wird das Datum „ 28.08.2007“ geändert in „ 22.08.2007 “.
Auf Seite 17 im ersten Absatz wird das Datum „ 07.04.2007“ in Zeile 4 und in Zeile 7 jeweils geändert in „ 07.04.2006 “.
Auf Seite 19 im zweiten Absatz, Zeile 2 wird das dort genannte Datum „31.07.2007“ geändert in „ 31.12.2007 “.
Die weitergehenden Anträge der Klägerin werden zurückgewiesen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
Der Beschluss ist unanfechtbar
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.