15 W 266/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-29, 15 W 266/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-29, 15 W 266/13
15 W 266/13Obergericht29.11.2013
Regest
Zur Beurteilung der Mittellosigkeit des Nachlasses ist alleine auf den Aktivnachlass abzustellen, maßgebend ist insoweit eine wirtschaftliche Betrachtung der einzelnen Nachlassgegenstände.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 266/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-29
Aktenzeichen: 15 W 266/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1129.15W266.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 1836 Abs. 1; BGB § 1960; VBVG § 1 Abs. 2
Leitsätze
Zur Beurteilung der Mittellosigkeit des Nachlasses ist alleine auf den Aktivnachlass abzustellen, maßgebend ist insoweit eine wirtschaftliche Betrachtung der einzelnen Nachlassgegenstände.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.