3 U 152/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-12-11, 3 U 152/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 152/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-12-11
Aktenzeichen: 3 U 152/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1211.3U152.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
I. Die Berufung des Klägers gegen das am 14.09.2012 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen durch einstimmigen Senatsbeschluss nach § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 26.367,31 € festgesetzt.
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