15 W 374/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-12-13, 15 W 374/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-12-13, 15 W 374/13
15 W 374/13Obergericht13.12.2013
Regest
Zu den Voraussetzungen, unter denen die von Eltern als gesetzliche Vertreter ihrer minderjährigen Kinder erklärte Ausschlagung einer Erbschaft der familiengerichtlichen Genehmigung gemäß § 1643 BGB bedarf.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 374/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-12-13
Aktenzeichen: 15 W 374/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1213.15W374.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: §§ 1643, 1829 BGB
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen, unter denen die von Eltern als gesetzliche Vertreter ihrer minderjährigen Kinder erklärte Ausschlagung einer Erbschaft der familiengerichtlichen Genehmigung gemäß § 1643 BGB bedarf.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Das Nachlassgericht wird angewiesen, den Erbschein vom 08.03.2012 einzuziehen.
Die zur Erteilung eines Erbscheins entsprechend dem Antrag des Beteiligten zu 4) vom 29.07.2013 erforderlichen Tatsachen werden für festgestellt erachtet.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens findet nicht statt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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