Oberlandesgericht Hamm, 2013-12-13, 15 W 374/13

15 W 374/13Obergericht13.12.2013

Regest

Zu den Voraussetzungen, unter denen die von Eltern als gesetzliche Vertreter ihrer minderjährigen Kinder erklärte Ausschlagung einer Erbschaft der familiengerichtlichen Genehmigung gemäß § 1643 BGB bedarf.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 374/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-12-13

Aktenzeichen: 15 W 374/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1213.15W374.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: §§ 1643, 1829 BGB

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen, unter denen die von Eltern als gesetzliche Vertreter ihrer minderjährigen Kinder erklärte Ausschlagung einer Erbschaft der familiengerichtlichen Genehmigung gemäß § 1643 BGB bedarf.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Das Nachlassgericht wird angewiesen, den Erbschein vom 08.03.2012 einzuziehen.

Die zur Erteilung eines Erbscheins entsprechend dem Antrag des Beteiligten zu 4) vom 29.07.2013 erforderlichen Tatsachen werden für festgestellt erachtet.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens findet nicht statt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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