8 WF 261/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-12-16, 8 WF 261/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-12-16, 8 WF 261/13
8 WF 261/13Obergericht16.12.2013
Regest
Ein staatlich geförderter Riesterrenten-Altersvorsorgevertrag ist als Vermögen, das aus öffentlichen Mitteln zum Aufbau bzw. zur Sicherung einer Lebensgrundlage erbracht wird, für die Verfahrenskosten nicht zu verwerten.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 WF 261/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-12-16
Aktenzeichen: 8 WF 261/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1216.8WF261.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 115 Abs. 3 ZPO, 90 SGB XII
Leitsätze
Ein staatlich geförderter Riesterrenten-Altersvorsorgevertrag ist als Vermögen, das aus öffentlichen Mitteln zum Aufbau bzw. zur Sicherung einer Lebensgrundlage erbracht wird, für die Verfahrenskosten nicht zu verwerten.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Warendorf vom 24.9.2013 wird der Antragsgegnerin in Abänderung des angefochtenen Beschlusses Verfahrenskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmungen bewilligt.
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