Oberlandesgericht Hamm, 2013-12-17, 3 RVs 91/13 und 3 Ws 400/13

3 RVs 91/13 und 3 Ws 400/13Obergericht17.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 RVs 91/13 und 3 Ws 400/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-12-17

Aktenzeichen: 3 RVs 91/13 und 3 Ws 400/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1217.3RVS91.13UND3WS40.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Der Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 23. Oktober 2013 wird aufgehoben.

Dem Angeklagten wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung gewährt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Landeskasse zur Last.

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