3 RVs 91/13 und 3 Ws 400/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-12-17, 3 RVs 91/13 und 3 Ws 400/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-12-17, 3 RVs 91/13 und 3 Ws 400/13
3 RVs 91/13 und 3 Ws 400/13Obergericht17.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 RVs 91/13 und 3 Ws 400/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-12-17
Aktenzeichen: 3 RVs 91/13 und 3 Ws 400/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1217.3RVS91.13UND3WS40.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Der Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 23. Oktober 2013 wird aufgehoben.
Dem Angeklagten wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung gewährt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Landeskasse zur Last.
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