8 WF 268/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-12-18, 8 WF 268/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-12-18, 8 WF 268/13
8 WF 268/13Obergericht18.12.2013
Regest
Zur Kostenentscheidung bei einem selbständigen Beweisverfahren in einer Familiensache
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 WF 268/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-12-18
Aktenzeichen: 8 WF 268/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1218.8WF268.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Leitsätze
Zur Kostenentscheidung bei einem selbständigen Beweisverfahren in einer Familiensache
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 5.000,00 € festgesetzt.
Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
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