Oberlandesgericht Hamm, 2013-12-18, 8 WF 268/13

8 WF 268/13Obergericht18.12.2013

Regest

Zur Kostenentscheidung bei einem selbständigen Beweisverfahren in einer Familiensache

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 WF 268/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-12-18

Aktenzeichen: 8 WF 268/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1218.8WF268.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Leitsätze

Zur Kostenentscheidung bei einem selbständigen Beweisverfahren in einer Familiensache

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 5.000,00 € festgesetzt.

Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

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