6 WF 226/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-12-20, 6 WF 226/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-12-20, 6 WF 226/13
6 WF 226/13Obergericht20.12.2013
Regest
Ein Beteiligter hat regelmäßig keinen Anspruch darauf, dass seinem Verfahrensbevollmächtigten die Verfahrensakten zur Einsicht in die Kanzlei übersandt werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 226/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-12-20
Aktenzeichen: 6 WF 226/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1220.6WF226.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Normen: ZPO § 299
Leitsätze
Ein Beteiligter hat regelmäßig keinen Anspruch darauf, dass seinem Verfahrensbevollmächtigten die Verfahrensakten zur Einsicht in die Kanzlei übersandt werden.
Tenor
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis 500,00 €.
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